Laut Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wird dieser Stoff als "tzend" gekennzeichnet. Der BAM liegen aber keine Daten zu einer tzwirkung vor. Sollte dieser Stoff mit Wasser einen tzenden flssigen Stoff bilden, so ist er zustzlich als tzend zu klassifizieren und zu kennzeichnen.